Immer wieder reden Politiker aller Parteien vom Internet und den Risiken. Meist dauert es dann keine drei Absätze bis der verbale Zeigefinger erhoben wird und vor dem Internet als „rechtsfreier Raum“ gewarnt wird. Beispiele spare ich mir jetzt mal. Man muss nur mal die Suchmaschine des Vertrauens anwerfen und bekommt direkt einige sehr anschauliche Beispiele.
Der Netzmensch neigt in dieser Situation zu reflexartigem Hochziehen der Augenbrauen, gepaart mit einem tiefen Seufzer. Leider lassen sich einschlägige Politiker davon nicht beeindrucken sondern reagieren ihrerseits mit dem Vorwurf, dass hier eine kleine Elite in ihrer Welt schwebt und an den Interessen der normalen Bürgerinnen und Bürger vorbeilebt.
Aufklärung ist geboten!
Wenn wir ans Internet denken und über Kriminalität in diesem Medium reden, kommen immer wieder ähnliche strafbare Handlungen in den Blick. Da gibt es viel Betrug, Datenmissbrauch, Verleumdung, Stalking und im politischen Umfeld ein kaum eingrenzbares Feld der Volksverhetzung. Alle diese Straftaten werden im Internet verübt und erscheinen auf den ersten Blick nur sehr schwer greifbar.
Das Strafgesetzbuch gilt auch im Internet
Doch diesem vermeintlich rechtsfreien Raum stehen viele Paragraphen entgegen, die den Behörden die Möglichkeit geben zu reagieren und Straftaten zu verfolgen. Es gibt zum Beispiel § 263 StGB „Betrug“ und für PC-nahes Unheil sogar § 263a StGB „Computerbetrug“.
Wer andere verleumdet oder sich zur üblen Nachrede in sozialen Netzwerken veranlasst sieht, sollte sich vor § 186 StGB und § 187 StGB in Acht nehmen. Ebenso findet Stalking nicht im luftleeren Raum statt, sondern kann nach § 238 StGB „Nachstellung“ geahndet werden und auch das Thema „Volksverhetzung“ ist online genauso wenig ein Kavaliersdelikt wie in der realen Welt. Dafür sorgt § 130 StGB.
Natürlich ist nicht alles in Ordnung. Natürlich müssen Gesetze an die neuen Formen der Kommunikation und der Mediennutzung durch das Internet angepasst werden. Ein lebendiges Beispiel ist die aktuelle Debatte um ein Faires Urheberrecht. Doch Veränderungen im Regelwerk gibt es, seit es Gesetze gibt. Das Internet ist hier keine unkontrollierte Kettensäge sondern schlicht eine neue Realität. Davor kann man sich nicht verschließen, man muss aktiv damit umgehen.
Wo kein Kläger da kein Richter
Bei der digitalen Strafverfolgung ist es wie beim alltäglichen Betrug im Nachbardorf. Wenn eine Straftat begangen wurde, muss sie zur Anzeige gebracht werden, damit sie verfolgt werden kann.
Die Polizei hat sich bereits auf die neuen Medien eingestellt. In vielen Bundesländern gibt es Internetwachen. Man muss sie nur finden.