Bei seiner Rede als neu gewählter Bundestagspräsident hat Norbert Lammert im Herbst 2009 darauf verwiesen, wie es seinerzeit um die Berichterstattung zur Konstituierung des Deutschen Bundestages durch der öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten ARD und ZDF bestellt war. Hier ein Auszug aus der Rede.
Heute können wir konstatieren, dass offensichtlich ein Umdenken stattgefunden hat. Nach übereinstimmenden Aussagen auf Twitter wird das ZDF am kommenden Dienstag die Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages übertragen. Das ist eine gute Entscheidung und stimmt mich als überzeugten Beitragszahler positiv.
Warum nun am 22. Oktober das ZDF überträgt und nicht die ARD lässt sich mit dem Prinzip der so genannten „Magazinwoche“ erklären. Das heißt, wenn einer der beiden Sender sowohl das Morgen- als auch das Mittagsmagazin in einer Woche sendet, übernimmt in diesem Zeitraum der andere Kanal die Übertragung von nicht-regelmäßigen Ereignissen wie zum Beispiel die nun anstehende Konstituierung.
Vielen Dank für die Erläuterung dieser Regelung an Ulla Fiebig.